Brandschutz

Gasgeruch

Merkblatt zur Schadensverhütung

Hinweis:

Bei Gasgeruch im Gebäude ist das richtige Verhalten wichtig.

  • Türen und Fenster öffnen und für gute Belüftung sorgen
  • Telefonhörer in Räumen mit Gasgeruch nicht abheben
  • Kein offenes Licht, nicht rauchen, Schalter, Türglocken und Elektrogeräte nicht betätigen
  • Gaszufuhr am Gaszähler oder notfalls an der Hauptabsperreinrichtung schließen

Bei Gasgeruch das Gebäude verlassen und sofort Gasversorgung anrufen.

Im Notfall die Feuerwehr unter Tel. 112 alarmieren.

 

Hinweis:

Unsere Empfehlungen sind mit größter Sorgfalt unter Berücksichtigung der aktuellen Kenntnisse und Erfahrungen erstellt worden.

Trotzdem machen wir Sie darauf aufmerksam dass die Feuerwehr Kreuztal bei auftretenden Gesundheitsschäden sowie Sachschäden, die im Zusammenhang mit diesen Hinweisen und Ratschlägen entstanden sind, keinerlei Gewähr übernimmt. Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich an uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
 

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