Es hat in Ihrer Wohnung/ Ihrem Haus gebrannt. Was ist zu tun?
Merkblatt zur Schadensverhütung
Bei einem Brand entstehen grundsätzlich Verbrennungsprodukte und somit Schadstoffe.
Viele dieser Stoffe können durch eine ausreichende Durchlüftung der Wohnung/des
Hauses entfernt werden.
Einige dieser Schadstoffe können sich aber auch an Russpartikel binden und sich
auf Einrichtungsgegenständen, Nahrungsmitteln und Kleidung/Stoffen ablagern.
Eine Gesundheitsgefährdung kann erst auftreten, wenn diese Schadstoffe mit dem
menschlichen Körper in Kontakt kommen. Das kann über die Haut, über die Atemwege
oder bei der Nahrungsaufnahme erfolgen.
In abgekühlten Brandstellen sind Schadstoffe und Russpartikel in der Raumluft
nicht mehr freischwebend. Die Erfahrungen aus Brandereignissen haben gezeigt,
dass brandbedingte Schadstoffe nur dort nachweisbar waren, wo auch deutlich
sichtbare Brandverschmutzungen vorlagen.
War Ihre Wohnung vom Feuer, Ruß oderstarker Verrauchung betroffen, sollten Sie
unbedingt die nachfolgenden Empfehlungen beachten.
Unsere Hinweise und Empfehlungen:
- Bleiben Sie mit Ihrer Familie zusammen und lassen Sie Ihre Kinder nicht in die Brandstelle laufen.
- Suchen Sie einen Arzt auf, wenn Sie oder ein Familienmitglied nach dem Brand ein Unwohlsein verspüren.
- Die vom Brand betroffenen Räume sollten Sie erst betreten, wenn sie gut durchlüftet und erkaltet sind.
- Halten Sie im Zweifelsfall Rücksprache mit dem Einsatzleiter der Feuerwehr.
- Halten Sie sich in der Wohnung nur so lang auf, wie es unbedingt erforderlich ist.
- Vermeiden Sie eine Verschleppung von Ruß, Asche oder Brandrückständen in saubere Bereiche.
- Ist Ihre Wohnung stark durch Rauch, Ruß oder Brandeinwirkung beeinträchtigt oder fühlen Sie sich in Ihrer Wohnung unsicher, sollten Sie sich für die Übergangszeit eine Unterkunft bei Verwandten oder Freunden suchen.
Hinweise zur Sanierung nach Bränden in Wohnbereichen:
Das Aufräumen der vom Brand betroffenen Räume, das Beseitigen und Entsorgen von
Brandschutt ist nicht mehr Aufgabe der Feuerwehr. Diese Arbeiten werden von Fachfirmen
durchgeführt. Sie finden diese Firmen im Branchentelefonbuch unter dem Stichwort
"Brandschadensanierung". Unter Einhaltung bestimmter Sicherheitsmaßnahmen können
diese Arbeiten im Wohnbereich jedoch auch von Ihnen selbst vorgenommen werden.
Bitte klären Sie vorab, ob die Brandstelle von der Polizei freigegeben wurde und
der Versicherer zugestimmt hat.
Während der Sanierungsarbeiten sollten Sie zu Ihrem Schutz folgende Schutzkleidung tragen:
- Schutzanzug mit Kapuze aus verstärktem Papierflies oder Kunststoff
- Atemschutz, insbesondere bei staubenden Arbeiten, bestehend aus einer textilen Halbmaske
- Schutzhandschuhe aus Leder oder für Nassarbeiten, Gummihandschuhe.
Diese Gegenstände sind im Fachhandel/Baumarkt erhältlich.
Schadstoffverschleppung vermeiden
Damit eine Verschleppung von Ruß und Schadstoffen aus den verschmutzten Bereichen
in saubere Bereiche nicht erfolgt, sollten die Türen zu den nicht betroffenen
Räumen nach Möglichkeit geschlossen werden. Tür- und Lüftungsschlitze sind abzudichten,
um Zugluft in andere Räume zu unterbinden.
Gehwege in Wohnbereiche, insbesondere aber die Übergangsbereiche von verschmutzten
Räumen, sind mit feuchten Tüchern auszulegen. Gegenstände, die aus dem verschmutzten
Bereich in den sauberen Bereich gebracht werden, sind zuvor zu säubern.
Wenn Sie in dem verschmutzten Bereich arbeiten, vermeiden Sie eine Aufnahme von
Nahrungs- und Genussmitteln. Vor der Nahrungs- und Genussmittelaufnahme sollten
Sie unbedingt duschen und die Kleidung wechseln.
Reinigung verschmutzter Kleidung und sonstiger Gegenstände:

Alle erkennbar mit Ruß oder sonstigen Brandrückständen verschmutzten Gegenstände
sind vor erneutem Gebrauch gründlich zu säubern. Zur Entfernung lockerer Ruß- und
Staubbeläge müssen gekapselte Industriestaubsauger verwendet werden. Diese Sauger
können Sie bei Werkzeugvermietungsfirmen erhalten.
Abwaschbare Gegenstände, die mit Ruß oder Asche beaufschlagt sind, waschen Sie
am besten mit einer warmen Spülmittellösung ab.
Kleidungsstücke, die mit Brandrückständen in Kontakt gekommen oder verschmutzt
sind, müssen vor dem erneuten Gebrauch separat gewaschen bzw. gereinigt werden.
Hinweise:
Bei der Brandschuttentsorgung sind die geltenden Vorschriften zu beachten.
Die Kontaktaufnahme mit einer Entsorgungsfirma empfiehlt sich. Bei den
Aufräumungsarbeiten ist auf eine getrente Erfassung der Brandrückstände
wie normaler Brandschutt (Möbel, Textilien usw.), Bauabfälle, angekohlte
oder verbrannte Kunststoffprodukte und Rückstände aus den Sanierungsmaßnahmen
zu achten. Verkohlte oder angebrannte Kunststoffprodukte sowie die verschmutzte
Schutzkleidung sind in staubdichte, verschließbare Behältnisse oder Säcke zu verpacken.
Hinweis:
Unsere Empfehlungen sind mit größter Sorgfalt unter Berücksichtigung der aktuellen
Kenntnisse und Erfahrungen erstellt worden.
Trotzdem machen wir Sie darauf aufmerksam dass die Feuerwehr Kreuztal bei
auftretenden Gesundheitsschäden sowie Sachschäden, die im Zusammenhang mit
diesen Hinweisen und Ratschlägen entstanden sind, keinerlei Gewähr übernimmt.
Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich an uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
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